Wir helfen. Sie auch?

So können Sie die KIRSCHBERG-STIFTUNG unterstützen:

  • Sie werden Zustifter zum Stiftungskapital der KIRSCHBERG-STIFTUNG
  • Sie gründen eine eigene Treuhandstiftung mit Ihrem Namen innerhalb der KIRSCHBERG-STIFTUNG
  • Sie unterstützen die KIRSCHBERG-STIFTUNG mit einer Spende

Zustiftung und eigene Treuhandstiftung innerhalb der KIRSCHBERG-STIFTUNG

Durch eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen konkrete Projekte finanziert werden können. Das Stiftungskapital selbst bleibt erhalten.  Die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung innerhalb der KIRSCHBERG-STIFTUNG sind ebenfalls möglich.

Beide Vorgehensweisen werden steuerlich in gleicher Weise behandelt: Zuwendungen in ein Stiftungskapital können im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.000.000 zusätzlich als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Der Abzugsbetrag von bis zu € 1.000.000 kann somit im Jahr der Zuwendung und verteilt auf die folgenden neun Veranlagungszeiträume geltend gemacht werden. Er kann der Höhe nach innerhalb dieses Zehnjahres-Zeitraums nur einmal pro Person in Anspruch genommen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der vorgenannte Höchstbetrag unter der Voraussetzung, dass jeder Ehegatte die Zuwendung in das Stiftungskapital aus seinem eigenen Vermögen leistet.

Spenden an die KIRSCHBERG-STIFTUNG

Ihre Spende wird von der Stiftung direkt für Hilfsprojekte eingesetzt. Sie kommt Kindern, Müttern und jungen Menschen zugute. Wir schaffen Perspektiven für diejenigen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, und fördern Selbstständigkeit und Integration.

Spenden können jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgabe bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Alternativ hierzu können Unternehmer bis zu 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abziehen. Grundsätzlich abziehbare Spenden, die diese Höchstbeträge überschreiten, können unbegrenzt in den Folgejahren im Rahmen der Höchstbeträge des jeweiligen Jahres abgezogen werden.

Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen zur Beratung in steuerrechtlichen Fragen des Zustiftens und Spendens eine fachkundige Person vermitteln.

Spendenkonto:

Volksbank Lauterbach-Schlitz eG

IBAN: DE77 5199 0000 0000 8917 89
BIC: GENODE51LB1